Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 01.01.2018)

Leistungsumfang und Qualitätsstandard

1. Der Trainer verpflichtet sich den Athleten im Rahmen des vereinbarten Trainings- und Ernährungscoaching zu beraten und zu betreuen.

2. Der Trainer garantiert aufgrund seiner Ausbildung und Qualifikation die Anforderungen eines individuellen Trainings erfüllen zu können.

3. Der Trainer ist kein praktizierender Mediziner. Diagnosen oder ähnliche Untersuchungen dürfen vom Trainer nicht erstellt bzw. durchgeführt werden. Jedoch kann der Trainer an Mediziner und Ärzte verweisen.

Trainingsinhalte

1. Auf der Grundlage des Beratungsgesprächs und dem Anamnesebogen, entwickelt der Trainer ein individuell zugeschnittenes Betreuungs- und Beratungskonzept.

2. Die Inhalte des Konzeptes werden flexibel und individuell auf die Bedürfnisse und Ziele des Athleten angepasst und können sowohl verschiedene Trainingskonzepte, als auch Konzepte zur Ernährungsoptimierung und Entspannung enthalten.

Sporttauglichkeit

1. Der Athlet versichert sportgesund zu sein und hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert.

2. Der Athlet verpflichtet sich, auf bestehende gesundheitliche Beschwerden und Erkrankungen – vor der Erstellung des Trainingsplanes – im Anamnesebogen hinzuweisen und jegliche Änderungen im Laufe der Vereinbarung/Betreuung dem Trainer sofort mitzuteilen.

Trainingsstunden und Trainingszeiten

1. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Sondertrainingseinheiten über 60 Minuten werden prozentual auf 15 Minuten abgerechnet.

2. Für die gewünschte Anzahl von Trainingsstunden hat der Athlet den Trainer fest gebucht.

3. Beide Parteien erkennen abgesprochene Trainingstage, Trainingszeiten und Trainingsorte als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie z.B. Telefon, E-Mail oder Messenger-Dienste. Sie werden auf der Trainingskarte vermerkt und gelten als fest vereinbart.

Terminabsage, Verhinderung und Trainerausfall

1. Kann der Athlet aus wichtigem Grunde den vereinbarten Trainingstermin nicht durchführen, ist rechtzeitig – mindestens 24 Stunden im Voraus – dem Trainer abzusagen. Terminabsagen müssen bestätigt werden, dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie z.B. Telefon, E-Mail oder Messenger-Dienste. Wird dieses nicht eingehalten, so gilt das Training als absolviert.

2. Kann der Trainer aus wichtigem Grund das Training nicht durchführen, sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Alle nicht erbrachten Leistungen bleiben für den Athleten voll umfänglich erhalten.

3. In besonderen Fällen (längere Krankheit des Trainers) kann mit Einverständnis des Athleten ein Ersatztrainer mit gleichwertiger Qualifikation bestellt werden. In diesem Fall wird ausschließlich der Trainer für einen gleichwertigen Ersatz sorgen.

4. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Athleten getroffen.

Gruppen-Kurse

1. Wenn die Teilnehmerzahl des gebuchten Kurses begrenzt ist, werden die freien Plätze hinsichtlich des Eingangsdatums der Anmeldung vergeben. Anmeldungen, die nicht mehr berücksichtigt werden können, werden auf einer Warteliste notiert. Die Teilnehmer werden darüber informiert.

2. Die Teilnahmegebühr und die Zahlungsweise pro Kurs und Teilnehmer entnehmen Sie bitte dem konkreten Kursangebot. Die ausgeschriebene Teilnahmegebühr kann nicht reduziert werden – auch nicht, wenn während der Kursdauer an einzelnen Einheiten nicht teilgenommen wird. Versäumte Einheiten können nicht nachgeholt, gutgeschrieben oder zurückerstattet werden. Unabhängig vom Grund des Fernbleibens.

3. Wir trainieren bei jedem Wetter (auch bei Regen). Ausnahme: Bei Gewitter, Sturm oder Starkregen. In diesen Fällen erfolgt vor Trainingsbeginn eine Trainingsabsage durch den Trainer. Diese kann telefonisch oder per E-Mail, Telefon oder Messenger-Dienste erfolgen. Alle nicht erbrachten Leistungen bleiben für den Athleten voll umfänglich erhalten.

Preise und Zahlungsbedingungen

1. Das Honorar des Trainers richtet sich nach Anzahl und Art der vereinbarten Leistung und wird auf den Trainingskarten gesondert ausgewiesen.

2. Das erste Honorar – mindestens drei Stunden – wird vor der Trainingsstunde in bar zur Zahlung fällig. Alle weiteren können per Vorkasse, nach der Trainingsstunde in bar beglichen werden.

3. Zahlungen für Einzelstunden oder Gruppenkurse werden unmittelbar vor dem Kurs/ der Stunde in bar an den Trainer entrichtet.

Sonstige Kosten

1. Werden aufgrund der Trainingsziele und –wünsche des Athleten Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio, Platzgebühren oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Athleten zu übernehmen.

2. Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Athlet in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

3. Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Trainingsbetreuung auf Reisen, etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

Haftung und Haftungsausschluss

1. Der Athlet nimmt auf eigenes Risiko am Training teil. Für körperliche Schäden (Personenschäden) und Sachschäden, die sich der Athlet während des Trainings evtl. zuzieht, wird vom Trainer keine Haftung übernommen.

2. Der Athlet hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal-Fitness-Trainings auftreten können, zu versichern.

3. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Athleten zu genügen.

Nebenabreden

1. Nebenabreden und / oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Geheimhaltung

1. Der Athlet verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vom Trainer Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Vereinbarung hinaus.

2. Der Trainer hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Athleten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Vereinbarung hinaus.

Datenschutz

1. Personengebundene Daten des Athleten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstschutzgesetzes (TDDSG) erhoben.

2. Der Trainer speichert die personenbezogenen Daten auf manuellen und elektronischen Datenspeichern. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. 24 Monate nach Beendigung der Vereinbarung werden alle Daten gelöscht.

Verlängerung und Kündigung

1. Die Inhalte dieser Vereinbarung gelten uneingeschränkt für alle gebuchten Trainingskarten. Eine erneute Ausfertigung dieser Vereinbarung nach Ablauf einer Trainingskarte ist nicht erforderlich.

2. Der Athlet ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen, zum Ende der im Voraus gebuchten Trainingsstunden zu kündigen. Eine Erstattung der gebuchten Trainingsstunden ist ausgeschlossen.

3. Der Trainer ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückgezahlt.

Social Media

1. Mit der Anmeldung zu einem unserer Gruppen-Kurse, stimmen Sie zu, dass während des Kurses Fotos gemacht werden, und diese zu eigenen Werbezwecken genutzt werden dürfen. Ein Vergütungsanspruch für Sie als Kursteilnehmer entsteht daraus nicht.

Gültigkeit

1. Sollten einzelne Vertragspunkte oder Inhalte dieses Vertrages erlöschen oder unwirksam werden, bleiben die anderen Vertragsinhalte davon unberührt.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.